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Göttingische
Anzeigen
von
gelehrten Sachen
unter der Aufsicht
der Königl. Gesellschaft der Wissenschaften.

Der zweyte Band,
auf das Jahr 1785.

Göttingen,
gedruckt bey Johann Christian Dieterich.

Kiel.

[Seite 1403]

Neue Briefe über die Schweiz, von C.C.L.
Hirschfeld.
Ites Heft. m.K. – bey dem Verfasser.
1785. 181 Seiten in Octav. Der Verf., der schon
vor 16 Jahren nach einem vormaligen Aufenthalt in
[Seite 1404] der Schweiz Briefe über dieselbe herausgegeben, die
A. 76 wieder aufgelegt und auch beidesmal in un-
sern Blättern angezeigt worden, hat nun die gegen-
wärtige bey Anlaß einer neuerlichen Reise in dieses
so merkwürdige Land geschrieben. Sie sind, wie
sichs von Hrn. H. erwarten läßt, in einen ange-
nehmen oft malenden Vortrag eingekleidet, und ent-
halten zuerst einige allgemeine Bemerkungen über
die Schweizerreisen, die doch aber auch theils von
Reisebeschreibern überhaupt beherzigt zu werden ver-
dienen, wie S. 19 u.f., von der neuerlich einmal
eingerißnen ungeschliffnen Bekanntmachung von Pri-
vatunterredungen etc. – Beyläufig über die bey
allen Republikanern und folglich auch bey den
Schweizern ganz natürlichen Zurückhaltung gegen
Ausländer, in Sachen ihre Staatsverfassung be-
treffend. ‘„Nach den Grundgesetzen von Zürich,
macht sich ein Bürger schon durch einen Briefwech-
sel über die Staateverfassung dieser Republik, auch
selbst nur mit einer auswärtigen Privatperson, des
Hochverraths schuldig.„’ (Ein Gesetz das nun schon
seit länger als einem halben Jahrh. alljährlich am
Schwörsonntag bey der dasigen Regimentsbesatzung
in der Wasserkirche öffentlich verlesen wird). – Dann
allgemeine Bemerkungen über Clima der Schweiz,
Lebensart, Sprache, Tracht etc. der Einwohner u.
s.w. Und hierauf insbesondre von Basel, Solo-
thurn und Bern. – Was S. 85 so allgemein von
der Basler Verordnung gesagt wird, daß am Sonn-
tage jeder schwarz zur Kirche gehen müsse, betrifft
doch unsers Wissens blos die Rathsherrn, Profes-
soren und Geistliche. – Auch das S. 89 u.f. ge-
rügte Verbot überhaupt in der Stadt zu tanzen,
schränkt sich blos auf den Sonnabend und Sonn-
tag ein. –



Blumenbach, Johann Friedrich. Date:
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